WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 42016
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Öffentlicher Dienst
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Auf die Laufbahn! Fertig! Los!
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Klischees über das Beamtendasein gibt’s jede Menge – aber wie wird man eigentlich zum Staatsdiener, eine andere Bezeichnung für Beamte, die
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zumindest schon mal eine Richtung vorgibt. Beamte sind Dienstleister. In vielen verschiedenen Bereichen erfüllen sie Aufgaben, die dem Staat und dem
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Funktionieren der Gesellschaft dienen. Ob sie das als Sachbearbeiter oder Lehrer tun, Beamte sind sie, weil sie ernannt wurden – und zwar nicht einfach so,
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sondern:
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Zunächst einmal gilt: Wer Beamter werden möchte, muss bestimmte
Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört im Regelfall, die deutsche oder eine
europäische Staatsbürgerschaft zu besitzen, für die freiheitliche, demokrati
sche Grundordnung, welche im Grundgesetz verankert ist, einzutreten, cha
rakterlich geeignet und nicht vorbestraft zu sein. Außerdem gibt es mit
32 Jahren ein festgelegtes Höchsteintrittsalter (Ausnahmen gibt es hier für
Schwerbehinderte).
Für alle, die diese Bedingungen erfüllen, geht es weiter in den Vorberei
tungsdienst,
der der praktischen und theoretischen Ausbildung dient und zwi
schen sechs und 36 Monate lang ist – je nach Laufbahn und Vorbildung.
Welche Laufbahn man einschlagen darf, bestimmt dabei der Schulabschluss:
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Einfacher Dienst
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Hier geht es hauptsächlich um arbeitsvorbereitende Tätigkeiten in der
Verwaltung.
Es ist mindestens der Hauptschulabschluss gefordert.
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Mittlerer Dienst
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Im mittleren Dienst kommen zu den arbeitsvorbereitenden Tätigkeiten die
ausführenden dazu – auch überwiegend in der Verwaltung. Voraussetzung
sind die mittlere Reife, also der Realschulabschluss, oder ein Hauptschul
abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.
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Gehobener Dienst
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Zur zweithöchsten Stufe gehören Tätigkeiten auf Sachbearbeitungsebene bis
hin zu Leitungsfunktionen.
Der gehobene Dienst ist unterteilt in zwei
Bereiche: den gehobenen nichttechnischen Dienst und den gehobenen tech
nischen Dienst. Abitur oder Fachabitur mit anschließendem Studium an einer
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung werden vorausgesetzt.
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Höherer Dienst
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Die höchste Stufe der Beamtenlaufbahn, zu der zum Beispiel Richter, Lehr
kräfte und Staatssekretäre gehören.
Für diese Laufbahn braucht man ein ab
geschlossenes Hochschulstudium sowie weitere fachgebundene Ausbildung
im öffentlichen Dienst.
Die Laufbahnen gibt es in den Bereichen
nichttechnischer Verwaltungsdienst,
technischer Verwaltungsdienst, sprachund kulturwissenschaftlicher Dienst,
naturwissenschaftlicher Dienst, agrar, forstund ernährungswissenschaftli
cher Dienst, ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst, sportwis
senschaftlicher Dienst, kunstwissenschaftlicher Dienst und tierärztlicher
Dienst.
Der Vorbereitungsdienst endet im einfachen Dienst nach sechs Monaten mit
der Verwendungsprüfung, im mittleren Dienst nach zwei bis zweieinhalb
Jahren mit der Laufbahnprüfung.
Beim gehobenen Dienst ist die Vorberei
tungszeit eine Art duales Studium und endet mit der Erlangung eines akade
mischen Grades, beispielsweise DiplomVerwaltungswirt (FH). Die Ausbildung
zum höheren Dienst erfolgt mittels eines zumeist zweijährigen Referendariats
und schließt mit einer Examensprüfung ab.
Während des Vorbereitungsdienstes erhält man den Status „Beamter auf
Widerruf“.
Achtung: Hier gilt noch nicht der hohe Kündigungsschutz. Das
Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerruf
bar und endet mit dem endgültigen Durchfallen der Laufbahnprüfung. Wer
den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat, wird zum Beamten
auf Probe ernannt und absolviert im Anschluss eine Probezeit in seinem ge
wählten Fachbereich – erst danach erfolgt die Ernennung zum Beamten auf
Lebenszeit. Die Probezeit dauert für den einfachen Dienst ein Jahr, den mitt
leren Dienst zwei Jahre, den gehobenen Dienst zweieinhalb Jahre und den hö
heren Dienstes drei Jahre. (mü)