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WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 42016

Foto: Sergey Nivens/fotolia

Öffentlicher Dienst

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Auf die Laufbahn! Fertig! Los!

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Klischees über das Beamtendasein gibt’s jede Menge – aber wie wird man eigentlich zum Staatsdiener, eine andere Bezeichnung für Beamte, die

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zumindest schon mal eine Richtung vorgibt. Beamte sind Dienstleister. In vielen verschiedenen Bereichen erfüllen sie Aufgaben, die dem Staat und dem

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Funktionieren der Gesellschaft dienen. Ob sie das als Sachbearbeiter oder Lehrer tun, Beamte sind sie, weil sie ernannt wurden – und zwar nicht einfach so,

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sondern:

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Zunächst einmal gilt: Wer Beamter werden möchte, muss bestimmte

Voraussetzungen erfüllen.

Dazu gehört im Regelfall, die deutsche oder eine

europäische Staatsbürgerschaft zu besitzen, für die freiheitliche, demokrati­

sche Grundordnung, welche im Grundgesetz verankert ist, einzutreten, cha­

rakterlich geeignet und nicht vorbestraft zu sein. Außerdem gibt es mit

32 Jahren ein festgelegtes Höchsteintrittsalter (Ausnahmen gibt es hier für

Schwerbehinderte).

Für alle, die diese Bedingungen erfüllen, geht es weiter in den Vorberei­

tungsdienst,

der der praktischen und theoretischen Ausbildung dient und zwi­

schen sechs und 36 Monate lang ist – je nach Laufbahn und Vorbildung.

Welche Laufbahn man einschlagen darf, bestimmt dabei der Schulabschluss:

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Einfacher Dienst

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Hier geht es hauptsächlich um arbeitsvorbereitende Tätigkeiten in der

Verwaltung.

Es ist mindestens der Hauptschulabschluss gefordert.

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Mittlerer Dienst

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Im mittleren Dienst kommen zu den arbeitsvorbereitenden Tätigkeiten die

ausführenden dazu – auch überwiegend in der Verwaltung. Voraussetzung

sind die mittlere Reife, also der Realschulabschluss, oder ein Hauptschul­

abschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung.

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Gehobener Dienst

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Zur zweithöchsten Stufe gehören Tätigkeiten auf Sachbearbeitungsebene bis

hin zu Leitungsfunktionen.

Der gehobene Dienst ist unterteilt in zwei

Bereiche: den gehobenen nichttechnischen Dienst und den gehobenen tech­

nischen Dienst. Abitur oder Fachabitur mit anschließendem Studium an einer

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung werden vorausgesetzt.

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Höherer Dienst

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Die höchste Stufe der Beamtenlaufbahn, zu der zum Beispiel Richter, Lehr­

kräfte und Staatssekretäre gehören.

Für diese Laufbahn braucht man ein ab­

geschlossenes Hochschulstudium sowie weitere fachgebundene Ausbildung

im öffentlichen Dienst.

Die Laufbahnen gibt es in den Bereichen

nichttechnischer Verwaltungsdienst,

technischer Verwaltungsdienst, sprachund kulturwissenschaftlicher Dienst,

naturwissenschaftlicher Dienst, agrar, forstund ernährungswissenschaftli­

cher Dienst, ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst, sportwis­

senschaftlicher Dienst, kunstwissenschaftlicher Dienst und tierärztlicher

Dienst.

Der Vorbereitungsdienst endet im einfachen Dienst nach sechs Monaten mit

der Verwendungsprüfung, im mittleren Dienst nach zwei bis zweieinhalb

Jahren mit der Laufbahnprüfung.

Beim gehobenen Dienst ist die Vorberei­

tungszeit eine Art duales Studium und endet mit der Erlangung eines akade­

mischen Grades, beispielsweise DiplomVerwaltungswirt (FH). Die Ausbildung

zum höheren Dienst erfolgt mittels eines zumeist zweijährigen Referendariats

und schließt mit einer Examensprüfung ab.

Während des Vorbereitungsdienstes erhält man den Status „Beamter auf

Widerruf“.

Achtung: Hier gilt noch nicht der hohe Kündigungsschutz. Das

Beamtenverhältnis auf Widerruf ist jederzeit durch den Dienstherrn widerruf­

bar und endet mit dem endgültigen Durchfallen der Laufbahnprüfung. Wer

den Vorbereitungsdienst erfolgreich abgeschlossen hat, wird zum Beamten

auf Probe ernannt und absolviert im Anschluss eine Probezeit in seinem ge­

wählten Fachbereich – erst danach erfolgt die Ernennung zum Beamten auf

Lebenszeit. Die Probezeit dauert für den einfachen Dienst ein Jahr, den mitt­

leren Dienst zwei Jahre, den gehobenen Dienst zweieinhalb Jahre und den hö­

heren Dienstes drei Jahre. (mü)