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Foto: Nataliya Hora/fotolia

Öffentlicher Dienst

Kein Witz

Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: "Und, kannst du auch nicht

schlafen?" Was Witze über Beamte mit dem Öffentlichen Dienst zu tun haben? Beamte sind Teil

des Öffentlichen Dienstes. Sie sind angestellt bei Bund, Land, Landkreis, Gemeinde oder bei einer

Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wobei aber nicht jeder, der im Öffentlichen Dienst arbeitet,

ein Beamter ist.

Und was arbeiten diese Beamten nun eigentlich?

Jeder denkt wohl als erstes an den Klassiker: den

Finanzamtsmitarbeiter, auf dessen Kosten zwar viele der Beamtenwitze gehen, der aber wirklich nur

einen Arbeitsbereich zeigt. Denn auch Direktoren, Lehrer, Ärzte, Lokomotivführer, Richter und

Feuerwehrmänner können im Beamtenverhältnis im Öffentlichen Dienst angestellt sein. Außerdem

findet man Beamte in Kirchen, Verwaltungen, bei der Polizei, in Krankenhäusern, Stadtverwaltungen,

bei der Rentenversicherung. Ein Beamter ist derjenige, der durch Aushändigung der Ernennungs­

urkunde, in welcher der Wortlaut „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ vorkommt, in ein öf­

fentlichrechtliches Dienstund Treueverhältnis berufen worden ist. Grundsätzlich besteht die Tätigkeit

des Beamten in der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Das heißt, Beamte erfüllen Aufgaben,

die der Gesellschaft dienen – so sorgen beispielsweise Lehrer für Bildung und Polizisten für Sicherheit.

Das über Beamte so viele Witze gemacht werden, liegt wahrscheinlich daran, dass der Beamten­

status einige Vorteile mit sich bringt.

Man muss zum Beispiel keine Beiträge für die Krankenoder

Arbeitslosenversicherung zahlen, hat ein vergleichsweise gutes Gehalt, das im Bundesbesoldungs­

gesetz geregelt ist, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden, hat geregelte Aufstiegsmöglichkeiten

und bekommt eine angemessene Pension. Klingt doch ganz gut, aber: Als Diener des Staates ist man

auch ein Vertreter des Staates und hat gewisse Pflichten. Man darf zum Beispiel nicht an Streiks teil­

nehmen, ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und kann sich nur innerhalb einer festen

Struktur voranarbeiten. Außerdem kann man nicht frei über seinen Einsatzort und seine Aufgaben­

bereiche entscheiden, das macht der Dienstherr, so heißt der Arbeitgeber, im Zweifelsfall auch gegen

den Willen des Beamten. Und es kann auch nicht jeder Beamter werden, es gibt einige Voraus­

setzungen, die ein Anwärter erfüllen muss. Mehr dazu auf Seite 22.

Übrigens:

Diejenigen, die im Öffentlichen Dienst arbeiten, aber nicht verbeamtet sind, gehören zu

den Tarifbeschäftigten und sind Angestellte von öffentlichrechtlichen Körperschaften, Anstalten oder

Stiftungen. (mü)

Foto: funway5400/fotolia