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Öffentlicher Dienst
Kein Witz
Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: "Und, kannst du auch nicht
schlafen?" Was Witze über Beamte mit dem Öffentlichen Dienst zu tun haben? Beamte sind Teil
des Öffentlichen Dienstes. Sie sind angestellt bei Bund, Land, Landkreis, Gemeinde oder bei einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts. Wobei aber nicht jeder, der im Öffentlichen Dienst arbeitet,
ein Beamter ist.
Und was arbeiten diese Beamten nun eigentlich?
Jeder denkt wohl als erstes an den Klassiker: den
Finanzamtsmitarbeiter, auf dessen Kosten zwar viele der Beamtenwitze gehen, der aber wirklich nur
einen Arbeitsbereich zeigt. Denn auch Direktoren, Lehrer, Ärzte, Lokomotivführer, Richter und
Feuerwehrmänner können im Beamtenverhältnis im Öffentlichen Dienst angestellt sein. Außerdem
findet man Beamte in Kirchen, Verwaltungen, bei der Polizei, in Krankenhäusern, Stadtverwaltungen,
bei der Rentenversicherung. Ein Beamter ist derjenige, der durch Aushändigung der Ernennungs
urkunde, in welcher der Wortlaut „unter Berufung in das Beamtenverhältnis“ vorkommt, in ein öf
fentlichrechtliches Dienstund Treueverhältnis berufen worden ist. Grundsätzlich besteht die Tätigkeit
des Beamten in der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben. Das heißt, Beamte erfüllen Aufgaben,
die der Gesellschaft dienen – so sorgen beispielsweise Lehrer für Bildung und Polizisten für Sicherheit.
Das über Beamte so viele Witze gemacht werden, liegt wahrscheinlich daran, dass der Beamten
status einige Vorteile mit sich bringt.
Man muss zum Beispiel keine Beiträge für die Krankenoder
Arbeitslosenversicherung zahlen, hat ein vergleichsweise gutes Gehalt, das im Bundesbesoldungs
gesetz geregelt ist, kann nicht ohne weiteres gekündigt werden, hat geregelte Aufstiegsmöglichkeiten
und bekommt eine angemessene Pension. Klingt doch ganz gut, aber: Als Diener des Staates ist man
auch ein Vertreter des Staates und hat gewisse Pflichten. Man darf zum Beispiel nicht an Streiks teil
nehmen, ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und kann sich nur innerhalb einer festen
Struktur voranarbeiten. Außerdem kann man nicht frei über seinen Einsatzort und seine Aufgaben
bereiche entscheiden, das macht der Dienstherr, so heißt der Arbeitgeber, im Zweifelsfall auch gegen
den Willen des Beamten. Und es kann auch nicht jeder Beamter werden, es gibt einige Voraus
setzungen, die ein Anwärter erfüllen muss. Mehr dazu auf Seite 22.
Übrigens:
Diejenigen, die im Öffentlichen Dienst arbeiten, aber nicht verbeamtet sind, gehören zu
den Tarifbeschäftigten und sind Angestellte von öffentlichrechtlichen Körperschaften, Anstalten oder
Stiftungen. (mü)
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